"Vor der
Abfahrt jeder der Personenbeförderung dienenden Post muß der
Postillion durch dreimaliges Blasen auf dem Posthorn den Reisenden das
vorgeschriebene Zeichen zum Einsteigen geben. Auch muß er bei jeder
Postbeförderung ohne Unterschied das für die Postengattung vorgeschriebene
Ankunftssignal blasen, sobald er sich einer Postanstalt nähert. Gehören
zu einer Post Beiwagen, so sind diese der Postanstalt am Endpunkt der Fahrt
mit anzukündigen. Ebenso ist bei Extraposten, welche von dem Stationsorte,
wohin sie der Postillion befördert, sogleich weitergehen, die Zahl
der Pferde und, wenn bei Extraposten Posthaltereiwagen benutzt werden,
auch die Zahl der Wagen mit anzugeben.
Ferner muß
der Postillion in einiger Entfernung von den zur Personenaufnahme bestimmten
unterwegs gelegenen Haltestellen, vor geschlossenen Toren, vor Wegegeldhebestellen
oder Schlagbäumen, beim Einfahren in Hohl- oder enge Waldwege, zum
Heranrufen von Fähren usw., überhaupt stets dann blasen, wenn
es erforderlich oder nützlich ist, die Ankunft der Post bemerkbar
zu machen.
In der Nähe
einer Kirche darf während des Gottesdienstes nicht geblasen werden.
Im Falle eintretender Gefahr wird als Hilferuf das 'Notsignal' geblasen.
Dem Postillion
ist nicht gestattet, das Zeichen zum Ausweichen usw. statt mit dem Posthorn
durch Knallen mit der Peitsche zu geben. |
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Bei allen
diesen so wichtigen Dienstleistungen soll der Postillion bestrebt sein,
die vorgeschriebenen Dienstsignale recht deutlich anzugeben, damit dieselben
dem Publikum recht verständlich sind, vor allem auch dasselbe vor
Unglücksfällen bewahren helfen. Von einem in seinem Beruf aufgehenden
echten und rechten Postillion darf man erwarten, daß er die Fahrgäste
nicht nur schnell und sicher befördert, sondern ihnen auch durch kunstvollen
Vortrag lieblicher schlichter Stücklein auf dem Posthorn die Fahrt
angenehm zu machen versteht. Gar mancher blinkende Preis bezeugte den Dank
der erfreuten Hörer. Der beste Lohn jedoch bleibt die durch das Posthorn
gehobene Berufsfreude des Postillions."
(Aus der
Anleitung zum Blasen des Signal-Posthorns von 1905) |